Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle jetzt und später abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten mit
Empfang als verbindlich zwischen unserem Vertragspartner und uns vereinbart und werden Bestandteil aller abzuschließenden
Geschäfte, ohne daß es einer neuen Übersendung oder Vereinbarung bedarf. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen
sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag
gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen.
Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum
gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der
Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen,
Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, etc., berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während
der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen uns zur Preisanpassung.
III. Art der Lieferung
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern sie nicht vom Auftraggeber bei Vertragsabschluß vorgeschrieben
wird. Die Verpackungsart bleibt uns ebenfalls überlassen. Sie erfolgt sachgemäß, jedoch ist die Haftung für
Transportbeschädigungen ausgeschlossen. Die Ware reist - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr und für
Rechnung des Bestellers (außer bei Abschluß Frachtversicherung). Bei allen Teillieferungen wird jede einzelne
Sendung besonders berechnet und nach Maßgabe dieser Bedingung behandelt.
IV. Liefertermin
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Kunden und
uns schriftlich vorliegt und endet mit dem Zeitpunkt der Warenversendung ab Lager bzw. ab Werk oder der Liefererfüllung.
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware versandbereit oder dies dem Kunden mitgeteilt worden ist, es sei denn,
daß sie den vereinbarten Lieferbedingungen nicht entspricht. Vom Tage der Erfüllung ab haben wir nur nach den
Vorschriften dieser Lieferbedingungen für Mängel einzustehen und auf Abruf die Ware zu versenden.
Die vereinbarten Liefertermine sind abhängig von geordneten Arbeits- und Betriebsverhältnissen, wie auch von
rechtzeitiger und glücklicher Ankunft des Rohmaterials. Bei Verzögerung in der Lieferung kann nur Annullierung nach
angemessener Nachfrist, nicht aber direkter oder indirekter Schadensersatz verlangt werden. Material- und Arbeitermangel,
Streiks, Krieg, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entbinden von der Lieferverpflichtung.
Bei Lieferungskontrakten fällt unter den Begriff "Höhere Gewalt" auch Untergang oder Beschädigung der Rohstoffe und
Nichterfüllung seitens der Ablader aufgrund der handelsüblichen Rohstoffkontrakte.
Die Lieferfrist erlischt ohne besonderen Hinweis oder Nachbestellung selbst wenn schon eine schriftliche Zusage
gemacht ist, bei verspäteter Zahlung oder bei Abweichung von den Zahlungsbedingungen (siehe auch Zahlungsbedingungen).
V. Bereitstellung
Die büro-tek Computerreinigung zeigt die Bereitstellung der Ware/Dienstleistung an. Nimmt der Besteller die bereitgestellte
Ware/Dienstleistung nicht ab, hat er für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten mind. 20 % des Vertragswertes
(bei Pflegeverträgen, 60% des Vertragswertes der verbleibenden Vertragsdauer) als Entschädigung zu zahlen.
VI. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck
oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und
Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur Berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden und unstreitbar sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine Zahlung gilt erst erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf einem unserer Bankkonten gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt
für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder
eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung
berechtigt.
In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von uns gegenüber dem Käufer sofort
in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Halten wir weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von
den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten. Für Mahnungen
erheben wir Kosten in Höhe von min. 15,- EURO a. Mahnung.
VII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art
und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne
daß daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer
an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir sind ermächtigt, den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und muß diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks -
sind wir berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von uns die enthaltene Ware im verbleibenden
Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der
einbehaltenen Sicherheiten 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
VIII. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach der Vorgabe des jeweiligen Hardware-Lieferanten. Die Frist beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von uns nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn nicht ausschließlich Originalsoftware auf den gelieferten Geräten
verwendet wurde, insbesondere kann dann eine Haftung für Schäden durch "Virenbefall" nicht übernommen werden.
Vor Wandlung des Vertrages muß uns eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungsansprüche
sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muß uns etwaige Mängel unverzüglich, jedoch
spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir frei
von Gewährleistungsfrist.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden
mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit
der die Ware geliefert wurde, an uns zu senden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung
von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen unsererseits auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen,
so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die gelieferten Waren (bzw. gereinigten Geräte) und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
IX. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bis Vertragsabschluß haften wir nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
X. Anwendungstechnische Beratung
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
Der Käufer ist verpflichtet, evtl. bei der Auslieferung noch auf den Rechnern (sonstige Hardware) verbliebene Software
(Programme, Utilities etc.) zu löschen.
Jegliche anwendungstechnische Beratung durch uns gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von
der eigenen Prüfung der bezogenen Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Sollte dennoch unsere Haftung in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt.
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(Änderungen vorbehalten) |
Königs Wusterhausen, Mai 2008
büro-tek®
Berlin/Brandenburg
Jens Köhler
Cottbusser Straße 12
15711 Königs Wusterhausen
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